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Daten­schutz­konfor­mes Tracking.
etracker ist die Alternative zu Google Analytics.
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Neue Datenschutzregeln 2022.

etracker Analytics als datenschutzkonforme Alternative zu Google Analytics.

Datenschutz ist eine Sache, die uns alle angeht. So sehen das auch die obersten Datenschutzbehörden aus Deutschland und Österreich. Die deutsche Behörde veröffentlichte – im Rahmen ihrer Datenschutzkonferenz am 20. Dezember 2021 – eine neue Orientierungshilfe für Website-Betreibende. Dies ist eine Reaktion auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das seit dem 1. Dezember 2021 gilt und aktuelle europäische Richtlinien zu Standardvertragsklauseln beinhaltet.

Konkret bedeutet das:
„Zu beachten ist, dass der reine Abschluss von Standarddatenschutzklauseln wie den von der EU-Kommission beschlossenen Standardvertragsklauseln nicht ausreicht. [...] In diesem Fall dürfen die betroffenen Dienste nicht genutzt, also auch nicht in die Webseite eingebunden werden. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der regelmäßigen Nachverfolgung von Nutzerverhalten auf Webseiten oder in Apps verarbeitet werden, können grundsätzlich nicht auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DS-GVO in ein Drittland übermittelt werden. Umfang und Regelmäßigkeit solcher Transfers widersprechen regelmäßig dem Charakter des Art. 49 DS-GVO als Ausnahmevorschrift und den Anforderungen aus Art. 44 S. 2 DS-GVO.“

Hierbei müssen Sie berücksichtigen, dass bei US-Tracking-Tools weder die Einwilligung der Betroffenen noch die Standardvertragsklauseln helfen.

Abrufen können Sie die Orientierungshilfe unter folgendem Link: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211220_oh_telemedien.pdf.

Ähnlich wie die deutsche sieht es auch die österreichische Datenschutzbehörde. Sie kam am 22. Dezember 2021 zu dem Urteil, das konkret auf den Einsatz von Google Analytics abzielt. Sie stellen hierbei klar, dass der Einsatz von Google Analytics innerhalb der EU verboten ist, da es den Anforderungen von Kapitel 5 DS-GVO nicht gerecht wird. Die Website-Betreibenden sind hierbei selbst für den Verstoß verantwortlich. Siehe: DSB (Austria) - 2021-0.586.257 (D155.027).

Doch auch wenn die neuen Verordnungen kompliziert erscheinen, können wir Sie beruhigen. Web-Analytics, wie etracker Analytics, sind trotz der neuen Verordnungen immer noch datenschutzkonform – bei maximalem Datengewinn. Damit steht Ihrer aussagekräftigen Web-Analyse nichts mehr im Weg.

 

Wenn Sie mehr zum Thema etracker erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

 

Mehr Informationen gibt es von:

Michael Meier

Geschäftsführender Gesellschafter
michael.meier@schindlerparent.de